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Unsere Leistungen

Für unsere Klienten übernehmen wir die Prozessführung, aber auch an außergerichtlichen Lösungen wirken wir gerne und erfolgreich mit.

Wir errichten für unsere Klienten Verträge aller Art. Unsere Tätigkeit als Rechtsanwaltskanzlei beschränkt sich nicht nur auf die Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Wir bieten Ihnen abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse.

FAQ´s

Von unseren Klienten:innen häufig gestellte Fragen und Antworten

Was kostet die anwaltliche Vertretung?

Die Abrechnung der anwaltlichen Leistungen erfolgt grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG), den autonomen Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte (AHK) oder nach tatsächlichem Zeitaufwand. Die Anwaltskosten sind also tariflich geregelt. Ausgehend vom sogenannten Streitwert werden die Kosten für einzelne Tätigkeiten laut Tarif berechnet.

Zahlt meine Rechtschutz-versicherung?

Diese Frage kläre ich für Sie bei Beginn meiner Tätigkeit. Ist Ihr Anliegen grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst, übernimmt die Rechtschutzversicherung die Kosten im Rahmen des bestehenden Versicherungsvertrages.

Wann muss der Gegner meine Anwaltskosten bezahlen?

In den meisten zivilrechtlichen Gerichtsverfahren hat die unterliegende Partei der obsiegenden Partei im Rahmen der geltenden Tarifbestimmungen Kostenersatz zu leisten. Ist man im Verfahren nur zum Teil erfolgreich, wird auch die Kostenersatzpflicht eingeschränkt. Im außergerichtlichen Bereich wird in der Regel neben der Erfüllung der eigentlichen Forderung auch die Übernahme der Kosten gefordert.

Dürfen Rechtsanwälte Kauf- & Tausch-Verträge errichten?

Selbstverständlich dürfen auch Rechtsanwälte sämtliche Verträge errichten, mitunter ist jedoch, wie etwa bei Liegenschaftsaufverträgen, die Mitwirkung eines Notars zur Beglaubigung der Unterschriften erforderlich. Dazu stehe ich mit einem Notar in ständiger Geschäftsverbindung.

Ist ein anwaltliches Einschreiten in anderen Bundesländern möglich?

Ich bin berechtigt, in ganz Österreich für sie vor allen Behörden und Gerichten einzuschreiten. Erforderlichenfalls vertrete ich Sie auch in anderen Bundesländern.

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Montag bis Donnerstag in der Zeit
von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr

und am Freitag
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Darüber hinaus sind gesonderte Terminvereinbarungen
möglich!

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